Starkregen & Hochwasser
Zunehmend extreme Niederschlagsereignisse überfordern lokale Schutzinfrastrukturen und treffen Bevölkerung oft unvorbereitet.
Stärkung der zivilen Selbsthilfefähigkeit, Orientierung und sozialen Resilienz im Allgefahrenkontext – modular, beteiligungsorientiert und anschlussfähig an kommunale Strukturen.
Die Ausgangslage
Klimafolgen, Versorgungsabhängigkeiten und hybride Bedrohungen treffen Kommunen gleichzeitig. Technische Schutzmaßnahmen und professionelle Einsatzkräfte allein reichen nicht mehr aus – ohne handlungsfähige Bürgerinnen und Bürger fehlt das tragende Fundament jeder Krisenbewältigung.
Zunehmend extreme Niederschlagsereignisse überfordern lokale Schutzinfrastrukturen und treffen Bevölkerung oft unvorbereitet.
Anhaltende Hitzewellen gefährden vulnerable Gruppen, belasten Versorgungssysteme und stellen Kommunen vor neue Pflichtaufgaben.
Blackout-Szenarien legen Kommunikation, Wasser, Heizung und Mobilität gleichzeitig lahm – die ersten 72 Stunden sind entscheidend.
Störungen kritischer Infrastrukturen und gesundheitliche Lagen erfordern belastbare lokale Reaktions- und Hilfestrukturen.
Angriffe auf Verwaltungs-IT, Stadtwerke und Versorger zeigen, dass digitale Resilienz Teil kommunaler Vorsorge sein muss.
Wachsende Unsicherheit, Desinformation und Vertrauensverlust brauchen verlässliche, lokale Orientierungsangebote.
Der Leitgedanke
Krisenbewältigung gelingt nicht durch professionelle Einsatzkräfte allein. Eine krisenfeste Kommune zeichnet sich dadurch aus, dass ihre Bürgerinnen und Bürger vorbereitet sind, Orientierung behalten und Mitverantwortung übernehmen – ein Grundgedanke, der dem Allgefahrenansatz des Bevölkerungsschutzes entspricht (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe [BBK], 2022).
Fachlicher Hintergrund
Das Programm folgt dem Allgefahrenansatz des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK, 2022) und greift Empfehlungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB, 2023) sowie aktuelle Fachdiskurse zur sicherheitspolitischen Neuausrichtung des Bevölkerungsschutzes und zur Zivilen Verteidigung auf (Bundesministerium des Innern und für Heimat [BMI], 2023). Mit dem KRITIS-Dachgesetz hat der Gesetzgeber den physischen Schutz kritischer Anlagen sektorenübergreifend neu geordnet und den Resilienzbegriff verbindlich definiert (KRITISDachG, 2026).
Resilienz ist kein Zustand, sondern ein fortlaufender Steuerungsprozess: vorausschauende Risikoidentifikation und Prävention, Vorbereitung und Anpassung von Strukturen, Bewältigung akuter Ereignisse sowie Auswertung und systematische Weiterentwicklung mit dem Ziel, nach Krisen besser aufgestellt zu sein als zuvor (BBK, 2022).
Verzahnung von Risikoanalyse, Risikokommunikation, Warnung (MoWaS, NINA, Cell Broadcast, Sirenen) und Krisenmanagement – mit enger Anbindung an Verwaltungsstäbe, kommunale Unternehmen und die Akteure von Feuerwehr, THW, DRK und weiteren Hilfsorganisationen.
Veränderte sicherheitspolitische Lage, hybride Bedrohungen und die Auflösung fachlicher Grenzen (Dual Use) machen eine vorbereitete, orientierungsfähige Bevölkerung zur strategischen Größe ziviler Verteidigung – nicht nur des klassischen Katastrophenschutzes.
Wir machen keine pauschalen Förderzusagen. Auf Anfrage prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, an welche EU-, Bundes- oder Landesprogramme sich einzelne Bausteine sinnvoll anschließen lassen, und benennen Anknüpfungspunkte für kommunale Konzepte. Die konkrete Antragsfähigkeit und Förderhöhe entscheidet stets die zuständige Bewilligungsstelle.
Das am 17. März 2026 in Kraft getretene KRITIS-Dachgesetz setzt die europäische CER-Richtlinie (Richtlinie [EU] 2022/2557) in nationales Recht um und verpflichtet die Bundesregierung zu einer nationalen Resilienzstrategie für kritische Infrastrukturen in elf Sektoren – von Energie, Wasser und Ernährung über Gesundheit, Finanzwesen und Verkehr bis hin zu IT, Telekommunikation, Weltraum und Siedlungsabfallentsorgung (KRITISDachG, 2026, §§ 1–2). Resilienz wird gesetzlich definiert als Fähigkeit einer Anlage, Vorfälle zu verhindern, abzuwehren, zu begrenzen, zu bewältigen und sich von ihnen zu erholen (KRITISDachG, 2026, § 2 Nr. 5). Betreiber sind zu Risikoanalyse, angemessenem physischen Schutz, Meldepflichten und geeigneten Resilienzmaßnahmen verpflichtet; die Geschäftsleitung trägt die Umsetzungs- und Überwachungsverantwortung (KRITISDachG, 2026, §§ 11, 13, 18, 20). Zentrale Anlaufstelle ist das BBK (KRITISDachG, 2026, § 3 Abs. 1) – damit erhält die kommunale Resilienzarbeit einen klaren rechtlichen Anker, an den dieses Programm methodisch und organisatorisch anschlussfähig ist.
Die System-Lösung
Die Bausteine greifen ineinander: vom Sensibilisierungsimpuls über praktische Selbsthilfe bis zur dauerhaften Verankerung in lokalen Strukturen. Einzeln einsetzbar – als Gesamtprogramm strategisch wirksam.
Fokus
Impuls, Sensibilisierung, Erstorientierung
Ein moderierter Informations- und Diskussionsabend für die Bevölkerung. Er schafft niedrigschwellig ein gemeinsames Lagebild zu Allgefahren, erklärt die Rolle der Kommune, der BOS-Einsatzkräfte und der Bürgerinnen und Bürger und liefert erste konkrete Handlungsanker für die persönliche und nachbarschaftliche Vorsorge.
Wichtige Positionierung
Dieses Programm ist ausdrücklich kein psychologisches Seminar und keine therapeutische Maßnahme. Es handelt sich um ein rein praxisorientiertes Beteiligungs-, Präventions- und Strukturformat zur Stärkung der kommunalen Eigenvorsorge.
Nutzen & ROI
Das Programm wirkt auf drei Ebenen gleichzeitig: operativ entlastend, politisch sichtbar und gesellschaftlich stabilisierend.
Entlastung der BOS-Einsatzkräfte (Feuerwehr, THW, Hilfsorganisationen) in den ersten 72 Stunden einer Flächenlage gemäß Allgefahrenansatz des BBK.
Aktivierung ungenutzter lokaler Ressourcen, Stärkung des Ehrenamts und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.
Auf Wunsch beraten wir Kommunen zu möglichen Förderwegen und der Anschlussfähigkeit einzelner Maßnahmen an bestehende Programme – ohne Förderzusage und ohne zuwendungsrechtliche Einzelfallberatung.
Anschlussfähig an das Integrierte Risikomanagement und die offizielle Warnkette (MoWaS, NINA, Cell Broadcast, Sirenen).
Maximale Sichtbarkeit kommunaler Präventionsarbeit im Sinne moderner Bürgerbeteiligung und Risikokommunikation.
Steigerung sozialer Stabilität und des Vertrauens in die Handlungsfähigkeit der Verwaltung – auch im Kontext Zivile Verteidigung / Zeitenwende.
Für Bürgerinnen & Bürger
Wenn Strom, Wasser oder Kommunikation für Stunden oder Tage ausfallen, zählt jede vorbereitete Familie und jede funktionierende Nachbarschaft. Das Programm vermittelt praxisnah, was Sie konkret tun können – ohne Alarmismus, ohne Verharmlosung.
Sprechen Sie Ihre Bürgermeisterin, Ihren Bürgermeister oder das zuständige Amt an – oder leiten Sie diese Seite weiter. Das Programm ist modular aufgebaut und kann an die Bedarfe Ihrer Kommune angepasst werden; zu möglichen Förderwegen beraten wir Kommunen gerne auf Anfrage.
Informationen für EntscheiderKonzeptpapier anfordern
Sie erhalten ein strukturiertes Unterlagenpaket: Programmübersicht, Modul-Steckbriefe und ein Muster für eine Beschlussvorlage. Zu möglichen Förderwegen beraten wir Kommunen auf Anfrage gesondert. Adressiert an Bürgermeisterinnen, Bürgermeister, Landräte sowie Leitungen von Ordnungs-, Bevölkerungsschutz- und Klimaanpassungsämtern.
Quellen & weiterführende Literatur
Die inhaltlichen Bezüge dieser Seite stützen sich auf öffentlich verfügbare Fachpublikationen des Bundes, der kommunalen Spitzenverbände sowie auf europäische und nationale Rechts- und Strategiedokumente. Zitate sind paraphrasiert; die folgenden Quellen sind im APA-7-Stil aufgeführt.
Hinweis: Die Quellenangaben dienen der fachlichen Einordnung. Bitte prüfen Sie Titel, Jahr und Verlag im Zweifel anhand der jeweils aktuellsten Originalveröffentlichung.